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🇩🇪Deutschland

Deinen Arbeitsvertrag prüfen

In Deutschland arbeiten? Prüfe, ob dein Vertrag dem BGB, KSchG und ArbZG entspricht.

  • Probezeit: maximal 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • Mindesturlaub: 20 Arbeitstage/Jahr (§ 3 BUrlG)
  • Überstunden: müssen vergütet oder ausgeglichen werden
  • Wettbewerbsverbot: nur mit Karenzentschädigung (≥50% Gehalt) wirksam

Häufige Fragen

Wie lang darf die Probezeit in Deutschland sein?

Maximal 6 Monate gemäß § 622 Abs. 3 BGB. Längere Probezeitklauseln sind unwirksam.

Darf mein Arbeitgeber alle meine Erfindungen beanspruchen?

Nein. Freie Erfindungen (ohne Bezug zur Arbeit, ohne Betriebsmittel) gehören dem Arbeitnehmer (§ 4 ArbnErfG). Klauseln, die alles beanspruchen, sind nach § 22 ArbnErfG nichtig.

Wann ist ein Wettbewerbsverbot wirksam?

Nur wenn es schriftlich vereinbart ist und die Karenzentschädigung mindestens 50% des zuletzt bezogenen Entgelts beträgt (§ 74 Abs. 2 HGB).

Keine Rechtsberatung. Überprüfe immer das Originaldokument.